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Frist bis März

Wann der Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt – und wann nicht

  • Sa, 02. März 2024, 14:19 Uhr
    Wirtschaft

     

Urlaub aus dem vergangenen Jahr muss bis März genommen werden. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewiesen hat.

Eigentlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden.  | Foto: Clara Margais (dpa)
Eigentlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Foto: Clara Margais (dpa)
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Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste ...

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