Familienzwist landet vor Gericht
Nach Streit in Müllheim: Versuchte räuberische Erpressung nicht nachweisbar – Verfahren gegen Zahlung von 2000 Euro eingestellt.
MÜLLHEIM/FREIBURG. Am frühen Abend des 26. Juni 2018 wurden Polizei und Notarzt in Müllheim zu einem Verletzten gerufen, der in der Nähe des Bahnhofs auf dem Gehweg lag. Wie sich später herausstellte, hatte der Anrufer zuvor selbst auf den Gestürzten eingeschlagen. Die Polizei ermittelte, und die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob Anklage wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung. Nun hat ein Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg das Verfahren gegen den Anrufer gegen Zahlung von 2000 Euro vorläufig eingestellt.
Das ging jedoch nur, weil sich bei der Vernehmung des damals Verletzten herausgestellt hatte, dass dieser einen vom Angeklagten vor den Schlägen geforderten Geldbetrag auch ohne die Prügel bezahlt hätte. Aufgrund dieser Aussage war eine versuchte räuberischer Erpressung nicht mehr nachzuweisen. Denn die drei vom ...